Direktorium
Das Direktorium ist ein Kollegialorgan. Ihm gehören laut Satzung die Leiter der wissenschaftlichen Abteilungen und der Administrative Leiter an. Einer der wissenschaftlichen Abteilungsleiter wird in der Regel vom Stiftungsrat für drei Jahre zum Geschäftsführenden Direktor bestellt. Eine Wiederberufung in unmittelbarer Folge ist möglich.