Wissenschaftlicher Beirat

Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat berät den Stiftungsrat und das Direktorium in wissenschaftlichen und technischen Fragen. Ihm obliegt die eigenverantwortliche Bewertung der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse. Der Wissenschaftliche Beirat fördert zudem Kooperationen mit adäquaten Forschungseinrichtungen des In- und Auslandes.

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates werden vom Stiftungsrat im Einvernehmen mit der Geschäftsführung für jeweils vier Jahre ernannt. Eine einmalige Wiederberufung in Folge ist möglich.

Die detaillierten Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirates finden sich in §12 der Satzung des Instituts.

 

 

 

 

 

Aktuelle Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates sind: