Stiftungsrat

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat überwacht die Geschäftsführung. Er überprüft die Wirtschaftsführung und genehmigt die Jahresrechnung; für das abgelaufene Haushaltsjahr erteilt er Entlastung.

Dem Stiftungsrat gehören an: Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes, Vertreter des wissenschaftlichen Lebens, darunter möglichst die Rektorin bzw. der Rektor einer benachbarten Hochschule.

Die detaillierten Aufgaben des Stiftungsrates finden sich in §8 der Satzung des Instituts.

Aktuelle Mitglieder des Stiftungsrates sind:

Gast im Stiftungsrat ist: